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Säfte und Fruchtseccos

Fruchtsäfte

Nirgends auf der Welt sind Fruchtsäfte und Fruchtnektar so beliebt wie in Deutschland. Pro Kopf und Jahr werden über 40 Liter Saft und Nektar getrunken. Es gibt eine reichhaltige Auswahl an Fruchtgetränken.

Saft – Nektar oder Saftgetränk?

Saft, Nektar und Saftgetränk bezeichnen Getränke, die sich durch unterschiedlichen Fruchtgehalt und durch weitere Faktoren unterscheiden.

Fruchtsaft

Reiner Fruchtsaft wird in zwei verschiedenen Formen angeboten : als Direktsaft und als Konzentrat. Es gelten für beide Produkte jedoch die selben Richtlinien: der Fruchtgehalt muss 100 % betragen, andere Zusätze waren bisher nicht erlaubt. Ausnahme: in regnerischen und sonnenarmen Jahren durften zum Ausgleich eines natürlichen Zuckermangels maximal 15 g Zucker pro Liter Saft zugesetzt werden. Nach Einführung der neuen Fruchtsaftverordnung im Mai 2004 dürfen bis zu 150 g Zucker zur Erzielung eines süßen Geschmacks zugesetzt werden. Dies wird auf dem Etikett mit den Angaben „gezuckert“ oder „mit Zuckerzusatz“ kenntlich gemacht.

Direktsaft

Direktsaft ist ein Saft mit 100 % Fruchtgehalt. Er wird direkt nach der Verarbeitung abgefüllt. Es sind nur physikalische Verfahren bei der Herstellung zugelassen. Aromastoffe und sonstige Zusätze sind nicht erlaubt.

Saft aus Konzentrat

Auch Saft aus Konzentrat ist ein Saft mit 100 %igem Fruchtgehalt. Er wird im Unterschied zum Direktsaft jedoch nicht sofort abgefüllt. Der Saft wird nach der Herstellung konzentriert und vor dem Abfüllen durch Verdünnung wieder zurück gewonnen. Bei der Konzentration wird dem frisch gepressten Saft in einem Vakuum das Wasser entzogen dabei entweichen die natürlichen Aromen. Diese Aromen werden aufgefangen und bei der Rückverdünnung mit der gleichen Menge Wasser wieder zusammengeführt. Die Einbußen bei Qualität und Geschmack sind bei diesem Verfahren nur minimal.

Fruchtnektar

Fruchtnektar wird aus Wasser, Fruchtsaft oder Fruchtmark und Zucker hergestellt. Je nach Fruchtart muss der Fruchtanteil zwischen 25-50 % liegen. Der Mindestanteil ist für jede Fruchtart gesetzlich vorgeschrieben. Der Rest wird mit Wasser und Zucker gestreckt. Eine Zuckerzugabe von 20 % ist erlaubt. Der Fruchtanteil muss auf dem Etikett angegeben werden.

Quelle: Infodienst Ernährung, LEL Schwäbsch Gmünd, www.ernaehrung-bw.info

 

100% Saftgehalt

Apfelsaft 100% Apfel
Apfel – Birne 70% Apfel – 30% Birne
Apfel – Zwetschgen 70% Apfel – 30% Zwetschgen
Roter Traubensaft 100% Trauben