Im äußersten Südwesten der Bundesrepublik Deutschland im so genannten „Drei-Länder-Eck“ liegt der Landkreis Lörrach. Er grenzt mit dem Rhein im Süden an die Schweiz (Basel) und im Westen an Frankreich. Auf diesem wunderschönen Fleckchen Erde lernen Sie im Markgräflerland alte Weindörfer kennen, erkunden den Lauf der „Wiese“ durch das Wiesental von den Ausläufern des Schwarzwaldes bis nach Basel oder durchstreifen Sie die Wiesen und Wälder auf dem Dinkelberg. In dieser attraktiven Landschaft mit seiner vielseitigen Kultur finden Sie historische Gebäude und Ruinen. Besuchen Sie die Burg Rötteln in Lörrach, das Wasserschloss in Inzlingen, Schloss Beuggen bei Rheinfelden oder Schloss Bürgeln bei Kandern, das als Kleinod des Markgräflerlandes gilt. Für Entdecker und Kunstfreunde findet sich vom kleinen Dorf- oder Bauernmuseum bis zum bekannten Vitra Design Museum und in der Kulturstadt Basel sicher etwas Interessantes. Wohnen Sie in ländlicher Umgebung mit kurzen Wegen zu attraktiven Ausflugszielen.
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Haus Zandt in Weil am Rhein / Ötlingen
Zwei Ferienwohnungen in schöner ruhiger Lage. Am Ortsrand gelegen bietet sich ein weiter Blick in die umliegende Landschaft.
Ötlingen, ein Stadtteil von Weil am Rhein, mit 750 Einwohnern liegt auf einer Anhöhe 350 m ü.M. Von dem von Weinbau geprägten Ort im Markgräflerland bieten sich herrliche Ausflugsziele ins 7 km entfernte Basel und Elsaß an. Lassen Sie sich verwöhnen mit Gutes aus Küche und Keller, das Markenzeichen des Markgräflerlandes.
Ferienwohnungen Schörlin in Efringen-Kirchen / Huttingen
Zwei modern eingerichtete Ferienwohnungen bieten Ihnen Erholung in reizvoller Landschaft. Die unmittelbare Nähe zur Schweiz und Elsass bietet Ihnen phantastischen Ausflugsmöglichkeiten. In das benachbarten Elsass sind es ca. 15 Autominuten. Nach Basel werden Sie kaum länger unterwegs sein. Direkt vor der Haustür liegt der Fuß des Schwarzwaldes und der Kurort Bad Bellingen. Vom Balkon aus genießen Sie bei gutem Wetter eine Aussicht bis in die Schweizer Alpen. Ansonsten eröffnet sich ein herrlicher Blick auf den Schwarzwald, Lörrach und das idyllische Markgräflerland.
Ferienwohnungen Weingut Kaufmann in Efringen-Kirchen
Zwei stilvoll ausgebaute Ferienwohnungen über dem Weinkeller bieten Ihnen einen herrlichen Urlaub. Viel Holz und Licht durchfluten die einzigartigen Wohnungen. Die jeweils ca. 40 Quadratmeter großen Appartements liegen direkt nebeneinander und sind für jeweils zwei bis vier Personen eingerichtet. Ein überdachter großer Balkon steht Ihnen zum Relaxen zur Verfügung. Sie haben hier einen optimalen Ausgangspunkt für Wanderungen und Radtouren durch die Weinberge. Ausflugsziele finden Sie auch in der Schweiz und im Elsass.
Wohnung Nr.1: Studiowohnung für zwei bis vier Personen, 38 Quadratmeter, Preise: erster Tag 65.- Euro, jeder weitere Tag 45.- Euro, für zwei Personen
Wohnung Nr.2: Zwei-Zimmerwohnung, für zwei bis vier Personen, 42 Quadratmeter,
Preise: erster Tag 70.- Euro, jeder weitere Tag 50.- Euro, für zwei Personen
Weingut & Straußenwirtschaft Berner
Wir bieten 2 Ferienwohnungen an, je eine Wohnung mit 60qm und 80qm.
Von B wie Bauernhofeis bis W wie Winzersekt.
In zahlreichen Hofläden bieten wir ein breites Sortiment an Hofprodukten an.
Partyservice-Catering Senn
Besonderheiten/Schwerpunkte des Betriebes:
Partyservice – Festservice – Catering für jeden Anlass.
Rundumservice mit Getränken, Geschirr, Personal, Zelte und Musik.
Wir stellen Ihnen Räumlichkeiten zur Anmietung, auf Wunsch auch mit Übernachtung.
Aperos zu vielen Gelegenheiten Familie Susanne und Jürgen Engler
Apéros für Hochzeiten, Familienfeiern, Vereinsbummel, Betriebsausflüge,…
Gerne planen wir mit Ihnen Ihren „Sektempfang“
Was ist eine Straußwirtschaft ?
Karl der Grosse hat um das Jahr 800 in einer Landgüterverordnung den Winzern erlaubt einen Teil Ihrer Produkte selbst zu verkaufen. Seit dieser Zeit schenken viele Winzer und Weingüter ihren Wein und andere Produkte direkt an Kunden aus. Als Zeichen, dass der Ausschank geöffnet ist, wurden je nach Region ein Büschel Grün (in der Pfalz und in Baden als Straußwirtschaft) in Württemberg ein Besen (Besenwirtschaft) aufgehängt.
Nach heutigem Recht dürfen echte Straußwirtschaften nur maximal 40 Sitzplätze ausweisen, sie müssen einem landwirtschaftlichen Betrieb angegliedert sein, der eigenen Wein oder Apfelwein ausschenkt und nur einfach zubereitete Speisen serviert. Die Straußwirtschaft darf maximal 16 Wochen im Jahr geöffnet haben. Meistens werden diese 16 Wochen auf zwei Zeiträume aufgeteilt.
Im Jahr 1998 gab es eine Gesetzesänderung nach der es möglich wurde auch im Außenbereich aus einer Straußwirtschaft eine konzessionierte Gaststätte zu machen. Viele der Straußen nutzten dies , so das auch die Namen geändert werden mussten (anstatt Straußi nun Vesperstube oder Weinschenke). Nun war es den Winzern und Weingütern möglich mehr Sitzplätze auszuweisen, andere Speisen und Getränke anzubieten und die Öffnungszeiten zu verlängern.
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